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Der Schwerpunkt der Rechtsabteilung des BSVSt liegt in der sozialrechtlichen Beratung und in vielen Fällen auch Vertretung der Vereinsmitglieder. Diese bieten wir unseren Mitgliedern kostenlos an. Es geht darum, dass sie von öffentlichen Stellen jene Unterstützung erhalten, welche sie aufgrund ihrer Behinderung benötigen.

Das Team der Rechtsabteilung des BSVSt besteht aus Herrn Mag. Rainer Eggarter als Jurist und Frau Mag. Mariana Achorner als Sozialreferentin, wobei Herr Mag. Eggarter vor allem Berufungsfälle und sonstige schwierigere Fälle bearbeitet.

Der Blinden- und Sehbehindertenverband Steiermark berät und vertritt seine Mitglieder beispielsweise bei folgenden Verfahren:

Behindertenpass

Den Behindertenpass bekommen Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent. Der Behindertenpass ist ein amtlicher Lichtbildausweis, der persönliche Daten und den Grad der Behinderung enthält. Wir können Sie beraten, welche Zusätze aufgrund Ihrer Sehbehinderung oder Blindheit möglich sind und wo Sie mit den jeweiligen Einträgen zu Vergünstigungen kommen (z.B. Autobahnvignette, Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer etc.).

Behindertentaxi für GrazerInnen

Eine freiwillige Leistung des Sozialamtes Graz ist die begrenzte Kostenübernahme für Behindertentaxifahrten für einkommensschwächere Grazer und Grazerinnen.

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Grazer Sondernetzkarte

Es gibt Informationen zur Gratis-Jahresnetzkarte für Blinde- und Sehbehinderte Grazer und Grazerinnen.

Die Straßenbahn- und Bus-Jahreskarte, die alle sehbehinderten und blinden Grazer und Grazerinnen gratis bekommen, heißt Grazer Sondernetzkarte. Sie ist mit oder ohne Begleitperson benützbar, je nachdem ob man Pflegegeldstufe 3  oder 4 hat.


Die Karte berechtigt zu Fahrten mit den Bussen und Straßenbahnen der Graz Holding Linien für alle Straßenbahnen und Busse mit einstelligen und zweistelligen Zahlen.

Sie berechtigt also nicht zu Fahrten mit dreistelligen Zahlen, wie z.B. zum Flughafen und auch nicht für Züge der ÖBB und anderen Busgesellschaften.

Freizeitassistenz

Nach dem Stmk. Behindertengesetz gibt es die Leistung Freizeitassistenz. Die Freizeitassistentin/der Freizeitassistent hat die Aufgabe an der Gestaltung der Freizeit des Menschen mit Behinderung mitzuwirken. Beispiele für Freizeitaktivitäten sind: Wanderungen, Spaziergänge, Schwimmen, Besuch von Veranstaltungen etc.

Persönliches Budget

Das Persönliche Budget ist eine Geldleistung, die direkt an Personen mit Sinnes- und/oder erheblichen Bewegungsbeeinträchtigungen ausgezahlt wird, um persönliche Assistenz in Anspruch nehmen zu können.


Informationen zum Persönlichen Budget gibt es <hier zum download>

Hilfsmittel

In unserem Hilfsmittelshop im Verbandsgebäude haben Sie als Mitglied die Möglichkeit, Hilfsmittel zum Mitgliedspreis deutlich billiger zu erwerben.

Wenn Sie sich für den Erwerb eines Hilfsmittels entscheiden, kann die Rechtsabteilung des Steiermärkischen Blinden- und Sehbehindertenverbandes Sie bei Hilfsmittelverfahren beraten und vertreten und um einen Kostenzuschuss zu den Hilfsmitteln bei den jeweiligen Behörden ansuchen.

Pflegegeld

Bei Menschen mit hochgradiger Sehbehinderung und Blindheit gibt es eine Mindesteinstufung, d.h. die Einstufung erfolgt abhängig von der Diagnose (und nicht vom Stundenausmaß). Auf Wunsch stellen wir für unsere Mitglieder Pflegegeldanträge.

Rundfunkgebührenbefreiung/Telefonkostenzuschuss

Wir unterstützen unsere Mitglieder, abhängig von Ihrem Haushaltseinkommen, bei der Befreiung von den Radio- und Fernsehgebühren.

ACHTUNG: Seit 01.01.2011 ist auch der Telefonkostenzuschuss einkommensabhängig.

Training für Orientierung und Mobilität (O&M)

Durch eine hochgradige Sehbehinderung oder Blindheit kann die Mobilität und Orientierung stark eingeschränkt werden. Ziel des Trainings in Orientierung und Mobilität ist die Fähigkeit, sich in der Umwelt selbstständig und sicher fortzubewegen.

Training in lebenspraktischen Fertigkeiten (LPF)

Ziel des Trainings in Lebenspraktischen Fertigkeiten ist es, Hilfen und Methoden zu finden, damit der Alltag sicher und selbstständig bewältigt werden kann. Essensfertigkeiten, Grundfertigkeiten des Kochens (z.B. Abmessen, Abwiegen, Schneiden, Schälen) gehören ebenso zu den Inhalten des Trainings wie Haushaltstechniken (z.B. Reinigen von Möbeln, Fenstern, Markieren von Reinigungs- und Pflegemitteln etc.)

Wenn Sie ein unverbindliches Informationsgespräch wünschen, wenden Sie sich an Mag. Rainer Eggarter, der für Sie unter der Telefonnummer 0316 / 68 22 40 – 16 bzw. unter recht@bsvst.at erreichbar ist oder an Mag. Mariana Achorner unter der Telefonnummer 0316/682240-17 bzw. soziales@bsvst.at.


Wir würden uns freuen, Sie als Mitglied begrüßen zu dürfen.